Kegsicherung und -etikettierung

Branchenübergreifend ist die zuverlässige LADEEINHEITENSICHERUNG von zentraler Bedeutung.

Die Missachtung kann ernst zu nehmende Konsequenzen nach sich ziehen –
von der Beschädigung der Ladung und am Fahrzeug bis hin zu schwerwiegenden Personenschäden.

Daher verlangt § 22 der Straßenverkehrsordnung (StvO) eine ordnungsgemäße Verstauung
der Ladung während des Transports. Auch die Richtlinie 2700 des VDI definiert die sogenannte
„Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“.

Beides bilden die Basis der Kegsicherung- und etikettierung in der Brauindustrie.
Die Kegsicherung der Ladeeinheiten erfolgt durch Kreuzumreifung mit PET-Umreifungsbändern.

Die zweiseitige Etikettierung erfolgt mit Kaltsiegeletiketten im Format DIN A5 aus horizontalem
Umreifungsband. Die Etiketten kleben dabei nicht auf den Fässern.

Weitere Details sind jeweils im Einzelfall zu besprechen.


 

Itipack Kegsicherung und –etikettierung I

 

Itipack Kegsicherung und –etikettierung II